Stiftungswesen

Die Zustiftung

Bei einer Zustiftung wird Vermögen in Form von Geld oder Sachleistungen, wie zum Beispiel Immobilien, in das Stiftungskapital einer bereits bestehenden Stiftung zugeführt. Diese Form der Unterstützung unterscheidet sich grundlegend von der herkömmlichen Spende, da das zugestiftete Kapital langfristig erhalten bleibt und nicht zeitnah ausgegeben werden muss: Es wird gewinnbringend angelegt und nur die daraus erzielten Erträge dürfen verwendet werden. Auf diese Weise erzielen Zustiftungen eine nachhaltige Wirkung und ermöglichen auf Dauer die Umsetzung satzungsgemäßer Ziele.

Außerdem sind Zustiftungen ein sehr einfacher und effektiver Weg einen wirksamen und langfristigen Beitrag zu leisten, ohne selbst eine eigene Stiftung zu gründen.

Sie können sowohl als natürliche als auch als juristische Person eine Zustiftung leisten und kommen dabei in den Genuss der vom Gesetzgeber vorgesehenen steuerlichen Vorteile.

Online Spende

Werden Sie Zustifter der Leipziger Stiftung für krebskranke Kinder

Mit einer Zustiftung erweitern Sie unser Stiftungskapital und gleichzeitig vergrößern Sie die Möglichkeiten krebskranken Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie ihren Familien zu helfen.

Wenn Sie Zustifter werden und sich im Sinne unserer Anliegen & Ziele einsetzen möchten, dann wenden Sie sich gern an uns - Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Überweisung von Zustiftungen

Sparkasse Leipzig
IBAN: DE 88 8605 5592 1090 1296 33
BIC: WELADE8LXXX

Sie haben Fragen?

Wir informieren und beraten Sie gern über Ihre Möglichkeiten uns mit einer Zustiftung zu unterstützen.

Birgit Plöttner

Stiftungsvorstand

Leiterin Stiftungsbüro

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