Ein paar Momente Alltag. Ein paar Momente Vergessen. Ein paar Momente Lachen. Das gibt Kraft und Mut für die Behandlung. Wir wollen alles tun, um das den erkrankten Kindern zu ermöglichen.
J. Klemm, betroffener Vater und Vorsitzender Stiftungsvorstand
In Deutschland erkranken jährlich 2.000 Kinder und Jugendliche an Krebs.
Deutsches Kinderkrebsregister (DKKR), Mainz
Dank der Kinderkrebsforschung sind heute 8 von 10 Kindern und Jugendlichen mit einer Krebserkrankung heilbar. Wir forschen, damit alle Patient*innen geheilt werden.
Prof. Dr. H. Christiansen, Leitung Kinderonkologie und Stiftungsvorstand
Psychoonkologische Forschung soll die psychosoziale Versorgung krebskranker Kinder und ihrer Familien verbessern helfen.
B. Plöttner, ehemaliger Stiftungsvorstand
Psychosoziale Begleitung, Beratung und Betreuung soll den Wiedereinstieg in ein "normales Leben" erleichtern.
M. Kretzschmar, Stiftungsvorstand
Bildungsangebote für die Mitarbeiter*innen in der Kinderonkologie sollen
die hohe Qualität der Patient*innenversorgung garantieren.
M. Wulftange, Stiftungsvorstand
Bedenken Sie die Leipziger Stiftung für krebskranke Kinder in Ihrem Nachlass oder ziehen Sie eine Zustiftung in Betracht. So tragen Sie maßgeblich zur finanziellen Sicherung unserer Arbeit und zur Erreichung unserer Anliegen & Ziele bei.
Durch die direkte Bezugnahme auf unsere Organisation in Erbschaften und Vermächtnissen zeigen Menschen ihr Vertrauen in unsere Arbeit und setzen nachhaltig ein Zeichen zur Unterstützung von Familien mit einem an Krebs erkrankten Kind.
Möchten Sie die Leipziger Stiftung für krebskranke Kinder mit Ihrem Nachlass unterstützen, so können Sie unsere Organisation als Allein- oder Miterben einsetzen. In diesem Fall setzen wir Ihr Vermögen auch über Ihren Tod hinaus sorgsam, seriös und zuverlässig für die Unterstützung von krebskranken Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie ihren Familien ein.
Unterstützen Sie unsere Stiftung durch die Anordnung eines Vermächtnisses innerhalb Ihres Testaments. Bestimmte Geldbeträge oder einzelne Vermögenswerte können so der Arbeit mit Familien von krebskranken Kindern gewidmet werden. In diesem Fall fungieren wir als Vermächtnisnehmer und den Erben obliegt die Herausgabe der Nachlassgegenstände.
Um Ihren Nachlass ganz in Ihrem Sinne zu regeln, sollten Sie ein Testament verfassen. Nur so können Sie über die gesetztliche Erbfolge hinaus einen Teil Ihres Vermögens nahestehenden Menschen oder einer gemeinnützigen Organisation wie unserer Stiftung hinterlassen.
... sollten wir darüber persönlich sprechen - selbstverständlich vertraulich und diskret. Wir informieren und beraten Sie gern über Ihre individuellen Möglichkeiten uns zu unterstützen.